Seit dem Schuljahr 2002/03 werden an der Kantonsschule Alpenquai Luzern nach dem Lehrplan des Kurzzeitgymnasiums Sport- und Musikklassen geführt. Der Lehrplan wurde von 4 auf 5 Jahre verteilt. Die Reglemente und Verordnungen der Kantonsschule Alpenquai Luzern gelten auch für die Sport- und Musikklassen. Als Schwerpunktfächer können Wirtschaft und Recht, Italienisch, Spanisch oder Musik, als Ergänzungsfächer grundsätzlich alle an der Kantonsschule Alpenquai Luzern angebotenen Fächer gewählt werden. Aufgenommen werden Schülerinnen und Schüler nach der 2. oder 3. Sekundarklasse sowie nach der 2. Klasse eines Langzeitgymnasiums.
Informationsflyer Sport- und Musikklasse
Richtlinien für die Aufnahme und den Verbleib in der Sport- und Musikklasse
1. Ziel
Mit der Sport- und Musikklasse bietet die Kantonsschule Alpenquai Luzern talentierten Jugendlichen die Möglichkeit, Leistungssport oder besondere musikalische Leistungen und Schule optimal zu koordinieren.
Zielsetzungen für den Bereich Sport
- Die Kantonsschule Alpenquai Luzern will mit dem Angebot der Sport- und Musikklasse zur Förderung des Spitzen- und Leistungssports in der Schweiz beitragen.
- Das Angebot richtet sich an Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die Leistungssport auf regionaler, nationaler und internationaler Ebene betreiben.
- Angepasste schulorganisatorische Rahmenbedingungen und die enge Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern, Vereinen und Verbänden sollen den Jugendlichen ermöglichen, die anspruchsvolle schulische Ausbildung am Gymnasium mit den hohen Trainingsanforderungen zu kombinieren.
- Seit dem Schuljahr 2010/2011 ist die Sportmedizin St. Anna im Bahnhof der Medical Partner der Kantonsschule Alpenquai Luzern im Bereich Sport. Am Informationsabend und am ersten Elternabend in der 3. Klasse wird das sportmedizinische Konzept für die Sport- und Musikklassen vorgestellt.
- Das sportmedizinische Konzept ist für alle Sportlerinnen und Sportler verbindlich.
Zielsetzungen für den Bereich Musik
- Das Angebot richtet sich an Gymnasiastinnen und Gymnasiasten mit besonderer musikalischer Begabung und dem Willen zu einer Laufbahn als Solistin, als Solist.
- Angepasste schulorganisatorische Rahmenbedingungen und die enge Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern und der Hochschule Luzern Musik sollen den Jugendlichen ermöglichen, die anspruchsvolle schulische Ausbildung am Gymnasium mit intensivem Üben und Teilnahme an Konzerten zu kombinieren.
- Es ist möglich, bereits während der gymnasialen Ausbildung an der Hochschule Luzern Musik den Vorkurs zu besuchen, welcher auf die Aufnahmeprüfung für das Bachelor-Studium vorbereitet.
- Seit dem Schuljahr 2011/2012 ist das Kantonsspital Luzern der Medical Partner der Kantonsschule Alpenquai Luzern im Bereich Musik. Das Kantonsspital Luzern bietet eine Musikersprechstunde an. Genauere Informationen können bei Stefano Nicosanti eingeholt werden.
Zielsetzungen für den Bereich Theater/Musical
- Das Angebot richtet sich an Gymnasiastinnen und Gymnasiasten, die eine besondere tänzerische und sängerische Begabung haben und die professionell auf der Bühne arbeiten möchten.
- Angepasste schulorganisatorische Rahmenbedingungen und die enge Zusammenarbeit der Schule mit den Eltern und der Musical Factory Luzern sollen den Jugendlichen ermöglichen, eine breitgefächerte Grundausbildung in Gesang, Tanz und Schauspiel zu erwerben, damit sie für eine Aufnahmeprüfung an einer staatlichen Musical-, Schauspiel- oder Opern-Hochschule vorbereitet sind und möglichst nahtlos nach der Matura ein Studium beginnen können.
2. Schulische Voraussetzungen
Schülerinnen und Schüler aus Sekundarklassen werden gemäss Übertrittsverfahren ans Kurzzeitgymnasium aufgenommen. Für Schülerinnen und Schüler der 2. Klasse eines Langzeitgymnasiums ist die Promotion in die folgende Klasse Voraussetzung. Aufnahmeverfahren
Für Übertritte von Schülerinnen und Schülern aus anderen Kantonen gelten analoge Bedingungen.
3. Grundlegende Voraussetzungen
Die Jugendlichen zeichnen sich durch überdurchschnittliche Fähigkeiten und Motivation im Bereich Sport, Musik oder Musical aus. Sie sind gewillt, den Leistungsgedanken in Sport, Musik oder Musical sowie in der schulischen Ausbildung umzusetzen.
Vereine und Verbände, Musikhochschulen oder entsprechende Institutionen, die Jugendliche für den Besuch der Sport- und Musikklasse empfehlen, betreiben eine kompetente Nachwuchsförderung und unterstützen sowohl die Ausbildung im Bereich Sport / Musik / Musical als auch die schulische Ausbildung der jungen Talente. Für die sportliche, musikalische oder musicalspezifische Ausbildung der Jugendlichen sind sie allein verantwortlich. Gemeinsam mit den Erziehungsberechtigten und den Lehrpersonen fördern sie die Persönlichkeitsentwicklung der Jugendlichen. Sie bestimmen auch eine Bezugsperson für die Kommunikation zwischen den verschiedenen Partnern und für die Teilnahme an den Informationsveranstaltungen der Schule.
Die Erziehungsberechtigten tragen die Hauptverantwortung für eine gesunde und harmonische Entwicklung der Jugendlichen.
4.1 Aufnahmekriterien für Sportlerinnen und Sportler
Talent Card von swiss olympic
- International: Aufnahmekriterium auf jeden Fall erfüllt
- National: Aufnahmekriterium grundsätzlich erfüllt, weitere Kriterien müssen nach Bedarf erfüllt sein.
- Regional: Die weiteren Bedingungen müssen erfüllt sein.
Anderer Leistungsausweis
- Wenn vorhanden: internationale (Spitzen-)Resultate
- Nationale Spitze in der entsprechenden Sportart, evtl. Zugehörigkeit zu einem nationalen Kader
- Regionale Spitze und Zugehörigkeit zu einem Regionalkader/Kader Zentralschweiz
Ausgewiesener Trainingsaufwand von mindestens zehn Stunden pro Woche
Ausreichende Vereins- und Trainingsstrukturen
- Klare Zuständigkeiten in der Juniorenausbildung
- Zusammenarbeit der zuständigen Personen mit der Kantonsschule Alpenquai Luzern
- Zusätzliche Trainingszeiten am Nachmittag
- Betreute Trainings
- Leistungsausweis/nationales Niveau der ersten Mannschaft
Leistungszentrum/Trainingsstützpunkt mit Trainingsmöglichkeit in der Region
Verbandsstruktur
- Nationaler Verband als verlässlicher Ansprechpartner mit klaren Zuständigkeiten
- Persönlich bekannte Ansprechpartner/Personen
- Betreuung der Talente durch den Verband sicher gestellt
4.2 Aufnahmekriterien für Musikerinnen und Musiker
Eine Aufnahme an die Hochschule Luzern Musik ist auch ohne Sport- und Musikklasse problemlos möglich. Aus diesem Grund werden nur Ausnahmetalente, die eine solistische Laufbahn anstreben, in die Sport- und Musikklasse aufgenommen.
- Überdurchschnittlich hoher Aufwand beim Üben (nicht eingerechnet Ensembles, Orchester)Aufnahmeprüfung vor unabhängigen Experten mit Prädikat „Ausgezeichnet“
- Einzelunterricht an der Musikhochschule oder bei einer anerkannten Musiklehrerin / bei einem anerkannten Musiklehrer
- Bisherige Erfolge an Wettbewerben
4.3 Aufnahmekriterien für Musicaldarstellerinnen und -darsteller
Eine Aufnahmeprüfung an einer Musical-Hochschule ist ohne Gesangstalent und grosser schauspielerischen Präsenz, sowie überdurchschnittliche Begabung im Tanz nicht möglich. Darum werden nur Talente aufgenommen, die in mindestens zwei Bereichen ausserordentliche Begabung zeigen. Bei der Aufnahme in die Sport- und Musikklasse wird verlangt, dass die Schülerinnen und Schüler Einzelunterricht in Gesang an der Kantonsschule, Hochschule Luzern Musik, Musical Factory oder an einer Musikschule nehmen und in den Bereichen Tanz und Schauspiel regelmässig trainieren (Tanz: mind. 7,5h pro Woche; Schauspiel: mind. 1,5h pro Woche). Ausserdem wird die Mitwirkung in einem Gesangsensemble und an Theater- oder Musicalaufführungen (einmal im Jahr) verlangt.
- Aufnahmeprüfung vor unabhängigen Experten mit Prädikat „Ausgezeichnet“
5. Aufnahmeverfahren
Alle eintrittswilligen Schülerinnen und Schüler müssen von der Klassenlehrerin / vom Klassenlehrer der Abgabeschule schriftlich empfohlen werden, auch bezüglich schulischer Motivation, Arbeits- und Sozialverhalten.
Sportlerinnen und Sportler trainieren in einem Verein oder Verband von regionaler oder nationaler Bedeutung. Dazu sind die Aussicht auf eine zumindest nationale Laufbahn sowie eine schriftliche Empfehlung der Vereins- oder Verbandsleitung und der für die Trainings verantwortlichen Person Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme.
Musikerinnen und Musiker bereiten sich für das spätere Musikstudium vor. Die Aussicht auf eine Karriere im Bereich Musik und eine entsprechende schriftliche Empfehlung der Fakultäts- oder Abteilungsleitung sowie der Fachlehrperson sind Voraussetzung für eine mögliche Aufnahme. Für Musikerinnen und Musiker findet im Februar oder März zusätzlich eine Eignungsprüfung statt, welche die folgenden Teile umfasst:
- Vorspiel bzw. Vorsingen von drei Stücken aus unterschiedlichen Epochen
- Gespräch
Die Klavierbegleitung ist Sache der Kandidatin / des Kandidaten.
Die Prüfungsgebühr beträgt Fr. 170.–.
Musicaldarstellerinnen und -darsteller bereiten sich an der Musical Factory für ein Studium an einer Musicalhochschule vor. Die Eignungsprüfung für den Bereich Musical findet im Februar oder März an der Musical Factory statt. Interessentinnen und Interessenten melden sich bei der KSA und zusätzlich direkt bei der Musical Factory an (www.musicalfactory.ch, E-Mail).
Die Eignungsprüfung umfasst folgende Teile:
- Prüfung in den Bereichen Tanz, Gesang und Schauspiel
- Gespräch
Die Prüfungsgebühr wird von der Musical Factory eingezogen.
6. Aufnahmeentscheid
Der Aufnahmeentscheid liegt bei der Schulleitung der Kantonsschule Alpenquai Luzern. Es besteht kein Rechtsanspruch auf Aufnahme.
Gegen Entscheide der Schulleitung im Zusammenhang mit der Sport- und Musikklasse kann gemäss § 57 der Verordnung zum Gesetz über die Gymnasialbildung Beschwerde geführt werden.
7. Abbruch der sportlichen oder musikalischen Karriere
Schülerinnen und Schüler der Sport- und Musikklasse, die ihre Ausbildung im Bereich Sport, Musik oder Musical abbrechen, haben die Schulleitung sofort zu informieren. Sie verlieren den Anspruch auf einen Verbleib in der Klasse. Für sie müssen Einzellösungen gefunden werden.
8. Standortgespräche
Mindestens einmal pro Jahr findet ein Standortgespräch statt, welches über den Verbleib in der Sport- und Musikklasse entscheidet. Die Schüler/-innen im sportlichen Bereich müssen bis Ende 1. Semester der 6. Klasse (zweitletztes Schuljahr) mindestens über eine Swiss Olympic Talent Card Regional verfügen. Für die Schüler/-innen in Musik und Musical gelten analoge Bedingungen.
9. Repetition
Eine Repetition im Ausbildungsgang der Sport- und Musikklassen ist in der Regel nicht möglich.
10. Unterrichtszeiten
Die genaue Wochenstundentafel (WOST) ist auf der Website der Kantonsschule Alpenquai Luzern abrufbar WOST. Unterrichtet wird im Rahmen der Fünftagewoche. Mit mindestens zwei schulfreien Nachmittagen kann gerechnet werden. Bei längeren Abwesenheiten (z. B. Teilnahme an Wettbewerben, Wettkämpfen, Trainingslager etc.) kann die Kantonsschule Alpenquai Luzern Stützunterricht individuell oder im Klassenverband anbieten. Für Zwischen- und Mittagsverpflegung steht die Schulkantine zur Verfügung.
11. Kosten
Das Schulgeld und die Gebühren regelt die kantonale Schulgeldverordnung.
12. Informationsabend
Montag, 2. Dezember 2024, 19.30 Uhr, in der Aula. Eine Anmeldung ist nicht notwendig.
13. Anmeldeunterlagen
Das Anmeldeformular kann hier heruntergeladen werden. Bitte um digitale Einreichung per E-Mail: E-Mail
14. Anmeldetermin
Anmeldungen für die 1. Sport- und Musikklasse bitte bis am 5. Februar 2025.
Anmeldungen in eine obere Klasse (2.–5. Jahr):
- Musiker/-innen, Musicaldarsteller/-innen und Tänzer/-innen melden sich bitte bis am 5. Februar 2025 an.
- Sportler/-innen melden sich bitte bis am 1. Juni 2025 an.