Der Übertritt in eine Kantonsschule erfolgt zu Beginn des Schuljahres. Während eines Schuljahres werden Lernende nur aufgenommen, wenn besondere Gründe vorliegen. Für fremdsprachige Lernende, Neuzuzüger, Gäste gelten besondere Bestimmungen. Es besteht eine eingeschränkte Schulwahl.
Weitere Informationen stehen auf der Website der Dienststelle Gymnasialbildung. weiter