Praktika | Sprachaufenthalte | Austauschjahr

Die Kantonsschule Alpenquai Luzern (KSA) unterstützt und fördert unterschiedliche Formen von Austauschprogrammen und Sprachaufenthalten. In der nachfolgenden Broschüre (gültig ab Mai 2025) werden die jeweiligen Rahmenbedingungen für einen Sprachaufenthalt bzw. für einen Austausch festgehalten. Abweichungen sind nur in begründeten Fällen möglich und müssen frühzeitig beim für die Klasse zuständigen Prorektorat beantragt werden.

Wer sich für ein Austauschjahr, ein Austauschsemester oder einen 10-wöchigen Sprachaufenthalt beurlauben lassen möchte, hat spätestens bis am 1. Mai des laufenden Schuljahres (Austauschjahr / -semester) bzw. per 1. März (10-wöchiger Sprachaufenthalt) ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das für die Klasse zuständige Prorektorat zu stellen. Zusätzlich muss, nach der Beantwortung des Besuchs, das entsprechende Online-Meldeformular ausgefüllt werden.