Zeitpunkt
- August bis Juli (nach der 3. oder 4. Klasse)
- in Ausnahmefällen Januar (der 4. Klasse) oder Januar (der 5. Klasse)
Bedingungen
- keine (ausser bei einer Rückkehr in die alte Klasse: Überspringen der 4. Klasse)
- keine Einschränkungen betreffend Sprachen oder Destinationswahl
Spezielle Regelungen
- Ein Austauschjahr nach der 4. Klasse gilt als Ersatz für das Obligatorium Sprachaufenthalt/Praktikum. In diesem Fall ist der entsprechende Bericht zu verfassen.
- Bei einem Austauschjahr nach der 3. Klasse wird zum Ende der 4. Klasse der/das obligat. Sprachaufenthalt/Praktikum verlangt.
- Wenn der/die Schüler/-in beim Weggang nicht promoviert wurde, muss die Klasse nach der Rückkehr repetiert werden.
- Beim Austauschjahr von Januar bis Dezember wird die Jahresnote aus den Semesternoten der beiden Schuljahre errechnet, d. h. aus dem 1. Semester (vor dem Austausch) und aus dem 2. Semester (nach dem Austausch). Über Rundungen entscheiden die Lehrpersonen des 2. Semesters.
Überspringen der 4. Klasse
Eine Rückkehr in die bisherige Klasse ist grundsätzlich nur unter folgenden Bedingungen möglich:
- Es kann nur die 4. Klasse übersprungen werden.
- Im Zwischenzeugnis des 1. Semesters der 3. Klasse muss ein Notendurchschnitt von mindestens 5.5 erreicht werden, wenn keine gymnasiale Schule besucht wird. Beim Besuch einer gymnasialen Schule ist ein Durchschnitt von 5.3 nötig. Findet der Austausch an einem Gymnasium in der Schweiz statt, ist ein Durchschnitt von 5.0 ausreichend für den Wiedereinstieg in die bisherige Klasse.
- Das Austauschjahr verbunden mit dem Überspringen der 4. Klasse muss in einer Sprachregion eines Grundlagen- oder Schwerpunktfachs stattfinden.
- Der Austausch nach der 4. Klasse gilt als Ersatz für den/das obligat. Sprachaufenthalt/Praktikum Ende der 4. Klasse. Es ist der entsprechende Bericht zu verfassen.
Gesuchstellung
Wer sich für ein Austauschjahr beurlauben lassen möchte, hat spätestens drei Monate vor Antritt des Urlaubs ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das für die Klasse zuständige Prorektorat zu stellen. Zusätzlich muss das entsprechende Online-Meldeformular ausgefüllt werden.
Informationen zu verschiedenen Austauschorganisationen sind unter www.intermundo.ch zu finden.