Obligatorischer Sprachaufenthalt | obligatorisches Praktikum

Alle Schüler/-innen müssen zum Abschluss der 4. Klasse während mindestens drei Wochen ein Praktikum oder einen Sprachaufenthalt absolvieren. 

Zielsetzungen Praktikum

Das Praktikum soll Schüler/-innen während mindestens drei Wochen einen Kontakt mit der Arbeitswelt ermöglichen. Der/die Praktikant/-in soll eine angemessene Arbeitsleistung für das Unternehmen erbringen und dabei

  •  einen möglichst vielseitigen Einblick in einen Betrieb, eine Branche, einen Beruf gewinnen,
  •  erste Erfahrungen im betrieblichen Alltag sammeln und
  •  die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln können.

Zielsetzungen Sprachaufenthalt

Der Sprachaufenthalt soll Schüler/-innen während mindestens drei Wochen einen Einblick in die Kultur und Alltagswelt der Menschen der entsprechenden Region vermitteln. Beim Sprachaufenthalt handelt es sich um eine spezielle Lernform, bei welcher der Kontakt mit anderen Kulturen sowie die Verbesserung der mündlichen Sprachfertigkeiten im Vordergrund stehen. Der/die Schüler/-in soll eine angemessene Lernleistung im Rahmen des Aufenthalts erbringen,

  • einen Einblick in eine andere Mentalität und Kultur gewinnen,
  • Erfahrungen in der konkreten Anwendung der Fremdsprache machen,
  • einen persönlichen Bezug zur Sprache finden sowie
  • die eigene Persönlichkeit weiterentwickeln können.

Zeitpunkt

Der Sprachaufenthalt bzw. das Praktikum wird gegen Ende der 4. Klasse absolviert (Zeitspanne: letzte Schulwoche vor den Sommerferien bis zum Ende der Sommerferien).

Bedingungen und spezielle Regelungen

Jede Schülerin / jeder Schüler hat den Auftrag, zum Praktikum bzw. zum Sprachaufenthalt eine Präsentation vorzubereiten, welche im Verlaufe des 1. Semesters der 5. Klasse in der Klassenstunde bzw. dem entsprechenden Fremdsprachenunterricht gehalten wird.

Die beiden Broschüren Informationen zum obligatorischen Praktikum und Informationen zum obligatorischen Sprachaufenthalt sind gültig ab Mai 2025 und geben detailliert Auskunft über die weiteren Rahmenbedingungen.

Gesuchstellung

Es ist kein schriftliches Gesuch zu stellen, sondern bis spätestens 1. Mai das entsprechende Online-Meldeformular auszufüllen. Bei Fragen oder Unsicherheiten wenden Sie sich bitte an die Klassenlehrperson oder das für die Klasse zuständige Prorektorat.