Das Austauschsemester hat als Ziel, überdurchschnittliche Schüler/-innen beim Fremdspracherwerb zu fördern.
Zeitpunkt
August - Januar der 4. Klasse
(Rückkehr auf den Beginn des 2. Semesters)
Bedingungen
- Schule mit gymnasialen Anforderungen (keine Sprachschule) - es muss ein Nachweis erbracht werden.
- Ein Notendurchschnitt von mindestens 4.8 im 1. Semester der 3. Klasse
- Es kann nur eine Sprache für den Sprachaufenthalt gewählt werden, die als Grundlagen- oder Schwerpunktfach belegt wird.
Spezielle Regelungen
- Ein Austauschsemester kann nur im 1. Semester der 4. Klasse stattfinden.
- Dieser Austausch ersetzt den/das «obligat. Sprachaufenthalt/Praktikum» (Ende 4. Klasse) nicht, da er nicht in die von der KSA zur Verfügung gestellten Schulwochen fällt.
- Basierend auf den an der KSA im 2. Semester der 4. Klasse erteilten Noten werden die Schüler/-innen promoviert oder nicht promoviert.
Gesuchstellung
Wer sich für ein Austauschsemester beurlauben lassen möchte, hat spätestens drei Monate vor Antritt des Urlaubs ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das für die Klasse zuständige Prorektorat zu stellen. Zusätzlich muss das entsprechende Online-Meldeformular ausgefüllt werden.