Der 10-wöchige Sprachaufenthalt hat als Ziel überdurchschnittliche Schüler/-innen beim Fremdspracherwerb zu fördern.
Zeitpunkt
- 4. Klasse: Ende Schuljahr (empfohlen)
- (5. Klasse: bis und mit Herbstferien − in der 5. Klasse beginnt das EF und zwei Maturafächer (BG/MU und CH) werden abgeschlossen)
Bedingungen
- Dauer von maximal 10 Schulwochen (ab Beginn Osterferien)
- Schule mit gymnasialen Anforderungen (keine Sprachschule) - es muss ein Nachweis erbracht werden.
- Notendurchschnitt von mindestens 4.80 am Stichtag 20. Dezember (1. Semester der 4. Klasse), gemäss Noteneintragungen im schulNetz.
- Es kann nur eine Sprache für den Sprachaufenthalt gewählt werden, die als Grundlagen- oder Schwerpunktfach belegt wird. Ausnahmen können nur für Schüler/-innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch (Aufenthalt in einem Land ihrer Muttersprache) gemacht werden und für solche, die während vier Semestern einen Freifachkurs in der entsprechenden Fremdsprache belegt haben.
Spezielle Regelungen
Der 10-wöchige Aufenthalt gilt als Ersatz für den obligat. Sprachaufenthalt / das obligat. Praktikum. Dementsprechend muss eine Präsentation vorbereitet werden (gleiche Bedingungen).
Gesuchstellung
Wer sich für den 10-wöchigen Sprachaufenthalt beurlauben lassen möchte, hat per 1. März ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das für die Klasse zuständige Prorektorat zu stellen. Zusätzlich muss das entsprechende Online-Meldeformular ausgefüllt werden. Das geplante Start- und Enddatum muss vor dem Ausfüllen mit der jeweiligen Schule abgesprochen sein.
Besonderes
Es bestehen z. B. Kontakte zu den Gymnasien Morges und Nyon (Kt. Waadt), welche einem Teil ihrer Schüler/-innen auf der gleichen Klassenstufe ebenfalls einen 10-wöchigen Sprachaufenthalt zum gleichen Zeitpunkt anbieten. Die Bedingungen dafür sind in der Broschüre «Austausche und Sprachaufenthalte» erwähnt.
Falls eine Schule (insbesondere in der Romandie) keinen Unterricht bis Ende Juni garantieren kann, muss dies vor einer definitiven Zusage zwingend mit dem für die Klasse zuständigen Prorektorat abgesprochen werden. Allenfalls muss eine Anschlusslösung bis Ende Juni gesucht werden.