10-wöchiger Sprachaufenthalt

Der 10-wöchige Sprachaufenthalt hat als Ziel überdurchschnittliche Schüler/-innen beim Fremdspracherwerb zu fördern. 

Zeitpunkt

  • 4. Klasse: Ende Schuljahr (empfohlen)
  • 5. Klasse: bis und mit Herbstferien

Bedingungen

  • Dauer von maximal 10 Schulwochen
  • Schule mit gymnasialen Anforderungen (keine Sprachschule) - es muss ein Nachweis erbracht werden.
  • Notendurchschnitt von mindestens 4.8 im letzten Zeugnis. Liegen zwischen Zeugnis und Sprachaufenthalt weniger als zwei Monate, gilt das vorletzte Zeugnis als Entscheidungsgrundlage.
  • Es kann nur eine Sprache für den Sprachaufenthalt gewählt werden, die als Grundlagen- oder Schwerpunktfach belegt wird. Ausnahmen können nur für Schüler/-innen mit einer anderen Muttersprache als Deutsch (Aufenthalt in einem Land ihrer Muttersprache) gemacht werden und für solche, die während vier Semestern einen Freifachkurs in der entsprechenden Fremdsprache belegt haben.

Spezielle Regelungen

Der 10-wöchige Sprachaufenthalt gilt als Ersatz für den/das obligat. Sprachaufenthalt/Praktikum. Der entsprechende Bericht ist zu verfassen.

Gesuchstellung

Wer sich für den 10-wöchigen Sprachaufenthalt beurlauben lassen möchte, hat per 1. März ein schriftliches Gesuch (E-Mail) an das für die Klasse zuständige Prorektorat zu stellen. Zusätzlich muss das entsprechende Online-Meldeformular ausgefüllt werden.

Besonderes

Es bestehen z. B. Kontakte zu den Gymnasien Morges und Nyon (Kt. Waadt, am Genfersee), welche einem Teil ihrer Schüler/-innen auf der gleichen Klassenstufe ebenfalls einen 10-wöchigen Sprachaufenthalt zum gleichen Zeitpunkt anbieten. Die Bedingungen dafür sind in der Broschüre «Übersicht Austausche und Sprachaufenthalte» erwähnt. 

Falls eine Schule (insbesondere in der Romandie) keinen Unterricht bis Ende Juni garantieren kann, muss dies vor einer definitiven Zusage zwingend mit dem für die Klasse zuständigen Prorektorat abgesprochen werden.

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