Kraftraum

Sportunterricht hat Vorrang!

Die Benutzungsgebühr von Fr. 20.– wird von der Schule in Rechnung gestellt. Die Gebühr berechtigt zur freien Benützung des Kraftraums für ein Schuljahr. Sportlehrpersonen können die Berechtigung aus Sicherheits- und Disziplinargründen verweigern.

Vor dem ersten Training sind die Schüler/-innen verpflichtet ein Anmeldeblatt auszufüllen und die Anmeldung mit ihrer und der Unterschrift der Eltern zu bestätigen.

Versicherung ist Sache der Benutzer/-innen (mit der Unterschrift der/des Schülerin/Schülers und deren Eltern wird das Einverständnis bestätigt).

Der Kraftraum wird jeweils auf Anfrage von einer Sportlehrperson geöffnet (nur für Schüler/-innen, welche die Jahresgebühr bezahlt haben).

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