Freiwilliger Instrumentalunterricht
- Lektion à 30 Minuten: Fr. 730.–
- Lektion à 40 Minuten: Fr. 965.–
Die Tarife für den freiwilligen Instrumental- und Gesangsunterricht der örtlichen Musikschulen finden Sie auf der Website der Gemeindemusikschulen.
Schüler/-innen, die das erste Instrument im Obligatorium belegen, können freiwilligen Unterricht auf einem zweiten Instrument oder Gesang zum Tarif der Musikschule besuchen.
Ein zweites freiwilliges Instrument kann nur an der Musikschule der Wohngemeinde belegt werden: An der Musikschule Luzern inklusive Standort KSA dauert dieser in der Regel 30 Minuten.
- Geschwisterrabatt
Der Kanton gewährt keinen Geschwisterrabatt.
Sozialrabatte können bei der Musikschule der Wohngemeinde beantragt werden.
- Rechnungsstellung
Der Elternbeitrag für den Instrumental- bzw. Gesangsunterricht wird von der Musikschule Luzern direkt an die Eltern erhoben.