Bibliotheksordnung
Die Bibliothek steht allen Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Mitarbeitenden der KSA zur Verfügung. Benutzung und Ausleihe der Medien sind kostenlos.
Der Schüler/-innen-Ausweis ist zugleich der Bibliotheksausweis, mit dem Medien ausgeliehen werden können. Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe und jeder Verlängerung persönlich vorzuweisen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden, damit ein Missbrauch verhindert werden kann.
Ausleihfristen
Bücher: 4 Wochen I CDs und DVDs: 2 Wochen I Zeitschriften: 1 Woche
Die Ausleihfrist kann verlängert werden, sofern die Medien nicht reserviert sind.
Bei Fristüberschreitung werden pro Fälligkeitsdatum folgende Gebühren erhoben:
1. Mahnung: Fr. 2.- I 2. Mahnung: Fr. 4.- I 3. Mahnung: Fr. 10.-
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für beschädigte oder verlorene Medien ist ein Ersatz mit entsprechender Bearbeitungsgebühr zu leisten. Vorhandene Schäden und Mängel sind zu melden.
In die Bibliothek und in den Garten dürfen keine Esswaren oder Getränke mitgebracht werden.
Der Silentium-Raum darf nur für ruhiges Arbeiten benutzt werden.
Ganze Klassen müssen sich voranmelden und von ihrer Lehrperson beaufsichtigt werden.
Die Schulleitung
Juni 2024