Maturitätsanerkennungsreglement MAR

Die Abkürzung MAR bedeutet Matura-Anerkennungs-Reglement. Das MAR ist eine eidgenössische Regelung. Es setzt allen Gymnasien der Schweiz Rahmenbedingungen. Jeder Kanton und jede Schule hat innerhalb dieser Rahmenbedingungen eine relativ grosse Gestaltungsfreiheit. Die nachfolgende Darstellung zeigt die grundlegende Fächerstruktur und weist auf einige Wahlbedingungen hin. Sie enthält bereits jene Besonderheiten, die für die Kantonsschule Luzern gelten.

Das MAR bezieht sich auf die 4 Jahre des Obergymnasiums. Der Fächer gliedern sich in Grundlagenfächer, Wahlfächer und Zusatzfächer. Die Stundendotation entnehmen Sie den Wochenstundentafeln (Untergymnasium / Langzeitgymnasium).

 

Bundesrat und EDK haben je separate, aber aufeinander abgestimmte Erlasse für ihren Zuständigkeitsbereich beschlossen. Die vorliegende Ausgabe fasst die beiden Erlasse zusammen (Verwaltungsvereinbarung Bundesrat/EDK Artikel 1 Absatz 3):