Grundsatz
Das Mobiltelefon, das LENO-Gerät und weitere mobile Geräte mit einem Bildschirm bleiben während den vorgegebenen Zeiten auf dem Schulareal (Gebäude und nähere Umgebung wie Pausenplatz, Sportanlagen) versorgt in der Schultasche, sind ausgeschaltet oder im Flugmodus und dürfen nur mit Erlaubnis der Lehrperson zu Unterrichtszwecken eingesetzt werden.
Der Grundsatz gilt auch für Schulanlässe wie Schulreise, Sporttage oder Klassenlager und kann durch Spezialregeln der Schulleitung, der Klassenlehrperson oder der verantwortlichen Lehrperson ergänzt werden.
Gerätefreie Zeiten auf dem Schulareal
08.05–11.50 Uhr / 12.40 Uhr (je nach Unterrichtsende)
13.15–16.55 Uhr
Während der Mittagspause dürfen die Geräte verwendet werden.
Sanktionen bei Regelverstössen
Grundsätzlich wird an die Selbstverantwortung der Schüler/-innen appelliert. Wer zu den angegebenen Zeiten beim unerlaubten Einsatz von mobilen Geräten (Mobiltelefon, LENO-Geräts o.ä.) auf dem Schulareal erwischt wird, erhält eine Ermahnung.
Bei mehrmaligem Ermahnen erfolgt eine Sanktion durch das zuständige Prorektorat.
Begleitende Massnahmen
- Förderung der Medienkompetenz und Reflexion des Medienverhaltens im Fachunterricht, in den Klassenstunden und mit speziellen Veranstaltungen
- Förderung von Alternativangeboten zum Handykonsum, z. B. Pausenspiele
- Erfahrungsaustausch im Rahmen von Konferenzen und Elternabenden