Obligatorische schulärztliche Untersuchung

Im 8. Schuljahr findet für die Schüler/-innen ein letzter Untersuch durch die Schulärztin oder den Schularzt während der obligatorischen Schulzeit statt. So verlangt es das Gesundheitsgesetz § 51, sowie die Verordnung über den schulärztlichen Dienst, SLR Nr. 803; § 16.
Ausgenommen von dieser Bestimmung sind ausserkantonale Schülerinnen und Schüler. Sollten Eltern von ausserkantonalen Schülerinnen oder Schüler dieses schulärztliche Angebot nutzen wollen, werden die Untersuche in Rechnung gestellt. Der Untersuch kostet CHF 55.-.

Der Kontakt findet in der Form einer einführenden Informationsveranstaltung und einem vertraulichen Gespräch statt. Nach den Herbstferien verteilt die Klassenlehrperson den Fragebogen «Fragen zum Gesundheitszustand». Diesen füllen die Schüler/-innen vor dem Untersuch aus und bringen ihn zum Gespräch mit.

Den Terminplan für die geplanten Einzelgespräche erhalten die Lernenden per Mail und ins Klassenfach.