Bibliotheksordnung
Die Bibliothek steht allen Schüler/-innen, Lehrer/-innen und Mitarbeitenden der KSA zur Verfügung. Benutzung und Ausleihe der Medien sind kostenlos.
Der Schüler/-innen-Ausweis ist zugleich der Bibliotheksausweis, mit dem Medien ausgeliehen werden können. Der Ausweis ist bei jeder Ausleihe und jeder Verlängerung persönlich vorzuweisen. Der Verlust des Ausweises ist unverzüglich zu melden, damit ein Missbrauch verhindert werden kann.
Ausleihfristen
Bücher: 4 Wochen I CDs: 2 Wochen I Zeitschriften und DVDs: 1 Woche
Die Ausleihfrist kann verlängert werden, sofern die Medien nicht reserviert sind.
Bei Fristüberschreitung werden pro Fälligkeitsdatum folgende Gebühren erhoben:
1. Mahnung: Fr. 2.- I 2. Mahnung: Fr. 4.- I Rechnungsstellung: Fr. 10.-
Die Medien sind sorgfältig zu behandeln. Für beschädigte oder verlorene Medien ist ein Ersatz mit entsprechender Bearbeitungsgebühr zu leisten. Vorhandene Schäden und Mängel sind zu melden.
Der PC-Arbeitsraum darf nur für ruhiges Arbeiten benützt werden.
Ganze Klassen müssen sich voranmelden und von ihrer Lehrperson beaufsichtigt werden.
Die Schule stellt den Schüler/-innen in der Bibliothek eine Tee- und Kaffeemaschine zur Verfügung. In der gemütlichen Sitzecke, wie auch im Bibliotheksgarten, ist der Konsum von Kaffee, Tee und Wasser erlaubt, ansonsten ist der Konsum von Esswaren und Getränken nicht erlaubt. Kapseln für Kaffee oder Tee dürfen selbst mitgebracht oder können am Empfang für Fr. 1.- gekauft werden. Das Silentium gilt weiterhin in der gesamten Bibliothek.
Die Schulleitung
Januar 2017 (erg. 04.12.2019)